08.04.2026
Im Kanton Thurgau gilt jedes Jahr vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Diese Regel betrifft nicht nur Wege direkt im Wald, sondern auch den Bereich bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Das bedeutet: Auch wenn du auf einem Feldweg oder Spazierweg direkt neben dem Wald unterwegs bist, muss dein Hund in diesem Zeitraum an der Leine geführt werden.
08.04.2026
Im Frühling verändert sich die Umwelt für Hunde stark. Nach den ruhigen Wintermonaten beginnt plötzlich alles zu blühen, neue Gerüche liegen in der Luft und die Natur wird wieder lebendiger. Für Hunde bedeutet das eine enorme Menge an neuen Informationen. Dazu kommt, dass wieder mehr Menschen draussen unterwegs sind. Parks, Spazierwege und Wälder sind belebter als im Winter. All diese zusätzlichen Reize müssen vom Hund verarbeitet werden
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