Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Was Hundebesitzer im Kanton Thurgau wissen sollten

Was die Regelung bedeutet
Im Kanton Thurgau gilt jedes Jahr vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Diese Regel betrifft nicht nur Wege direkt im Wald, sondern auch den Bereich bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.
Das bedeutet: Auch wenn du auf einem Feldweg oder Spazierweg direkt neben dem Wald unterwegs bist, muss dein Hund in diesem Zeitraum an der Leine geführt werden.

Warum es diese Regel gibt
Der Grund für diese Regelung ist die sogenannte Brut- und Setzzeit der Wildtiere. In dieser Zeit bekommen viele Wildtiere ihre Jungen oder ziehen ihren Nachwuchs gross. Rehkitze, junge Hasen oder bodenbrütende Vögel sind besonders empfindlich gegenüber Störungen.
Freilaufende Hunde können Wildtiere aufschrecken, jagen oder Nester zerstören, oft ohne dass der Hundebesitzer es überhaupt bemerkt. Die Leinenpflicht soll deshalb helfen, diese Tiere in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
Bitte beachte: Die Regelungen zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit können sich je nach Kanton unterscheiden.

Tipps

  • Nutze im Wald eine Schleppleine, damit dein Hund trotzdem etwas Bewegungsfreiheit hat.
  • Plane Spaziergänge ausserhalb des Waldes, wenn dein Hund viel Freilauf braucht.
  • Achte besonders darauf, dass dein Hund keine Wildspuren verfolgt.
  • Trainiere den Rückruf auch an der Leine, damit dein Hund trotz Einschränkung aufmerksam bleibt.

 

 

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